Auf einen Blick - die 6 Schritte zum definitiven Führerausweis:
1. Gesuchformular für LFA
Wahrheitsgetreu ausfüllen und unterschreiben
Persönlich einreichen mit gülitgem Nothelferausweis, aktuellem Sehtest, farbigem Passfoto und Personalausweis (ID, Pass oder Ausländerausweis) bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde oder direkt beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons
auf Basis-Theorieprüfung vorbereiten
Persönlich einreichen mit gülitgem Nothelferausweis, aktuellem Sehtest, farbigem Passfoto und Personalausweis (ID, Pass oder Ausländerausweis) bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde oder direkt beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons
auf Basis-Theorieprüfung vorbereiten
2. Basis-Theorieprüfung
Mindestens 17 Jahre
Zeitlich unbeschränkt gültig
Erfolgreiche Basis-Theorieprüfung berechtigt zum Bezug eines Lernfahrausweises (LFA)
Beschränkte Gültigkeit des Lernfahrausweises (LFA): 2 Jahre / nur in der Schweiz
Zeitlich unbeschränkt gültig
Erfolgreiche Basis-Theorieprüfung berechtigt zum Bezug eines Lernfahrausweises (LFA)
Beschränkte Gültigkeit des Lernfahrausweises (LFA): 2 Jahre / nur in der Schweiz
3. Praktische Fahrausbildung
Mindestens 17 Jahre
Voraussetzung: Gültiger Lernfahrausweis (LFA)
Du hast die Wahl: Automat oder Handschaltung
Empfehlung: Praktische Fahrausbildung bis zur Prüfungsreife bei einem anerkannten Fahrlehrer
Sei erfolgreich - gerne begleite ich auch dich auf deinem erfolgreichen Weg zum Führerausweis - ich freue mich auf dich! JETZT KONTAKTIEREN
Voraussetzung: Gültiger Lernfahrausweis (LFA)
Du hast die Wahl: Automat oder Handschaltung
Empfehlung: Praktische Fahrausbildung bis zur Prüfungsreife bei einem anerkannten Fahrlehrer
Sei erfolgreich - gerne begleite ich auch dich auf deinem erfolgreichen Weg zum Führerausweis - ich freue mich auf dich! JETZT KONTAKTIEREN
4. Praktische Führerprüfung
Mindestens 18 Jahre
Voraussetzung: Gültiger Lernfahrausweis (LFA)
Voraussetzung: Besuchter obligatorischer Verkehrskundeunterricht: Dauer 8 Lektionen
Voraussetzung: Abgeschlossene Fahrausbildung bis zur Prüfungsreife
Voraussetzung: Vorgeschriebene Lernfahrpraxis von mindestens 1 Jahr bis zum 20. Altersjahr (entfällt beim zweiten Lernfahrausweis)
Voraussetzung: Gültiger Lernfahrausweis (LFA)
Voraussetzung: Besuchter obligatorischer Verkehrskundeunterricht: Dauer 8 Lektionen
Voraussetzung: Abgeschlossene Fahrausbildung bis zur Prüfungsreife
Voraussetzung: Vorgeschriebene Lernfahrpraxis von mindestens 1 Jahr bis zum 20. Altersjahr (entfällt beim zweiten Lernfahrausweis)
5. Führerausweis auf Probe
Mindestens 18 Jahre
Beschränkt gültig: Probezeit 3 Jahre
Voraussetzung: Erfolgreiche praktische Führerprüfung
Gut zu wissen: Beim ersten Ausweisentzug wird die Probezeit um 1 Jahr verlängert. Beim zweiten Ausweisentzug wird der Führerausweis auf Probe entzogen und annuliert.
Pflicht zur 2-Phasenweiterbildung (WAB-Kurs) im 1. Jahr der Probezeit: Dauer 7 Stunden
Beschränkt gültig: Probezeit 3 Jahre
Voraussetzung: Erfolgreiche praktische Führerprüfung
Gut zu wissen: Beim ersten Ausweisentzug wird die Probezeit um 1 Jahr verlängert. Beim zweiten Ausweisentzug wird der Führerausweis auf Probe entzogen und annuliert.
Pflicht zur 2-Phasenweiterbildung (WAB-Kurs) im 1. Jahr der Probezeit: Dauer 7 Stunden
6. Definitiver Führerausweis
Mindestens 21 Jahre
Voraussetzung: Gültiger Führerausweis auf Probe
Voraussetzung: Besuchter obligatorischer WAB-Kurs
Zeitlich unbeschränkt gültig
Der erfolgreiche Weg zum Führerausweis - Schritt für Schritt MEHR DETAILS ERFAHREN >>
Voraussetzung: Gültiger Führerausweis auf Probe
Voraussetzung: Besuchter obligatorischer WAB-Kurs
Zeitlich unbeschränkt gültig
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