Der Weg zum Auto Führerausweis (B) - auf einen Blick
1. Lernfahrgesuch
 Lernfahrgesuch wahrheitsgetreu ausfüllen und unterschreiben
 Persönlich einreichen mit gültigem Nothelferausweis, aktuellem Sehtest, farbigem Passfoto und Original Identitätskarte/Pass (ausländische Staatsbürger benötigen eine Aufenthaltsbewilligung im Original), bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde oder direkt beim Strassenverkehrsamt
 Auf Basis-Theorieprüfung vorbereiten

2. Basis-Theorieprüfung
 Mindestens 17 Jahre
 Zeitlich unbeschränkt gültig
 Erfolgreiche Basis-Theorieprüfung berechtigt zum Bezug eines Lernfahrausweises
 Beschränkte Gültigkeit des Lernfahrausweises: 2 Jahre / nur in der Schweiz

3. Praktische Fahrausbildung
 Mindestens 17 Jahre
 Voraussetzung: Gültiger Lernfahrausweis
 Du hast die Wahl: Automat oder Handschaltung
 Praktische Fahrausbildung bis zur Prüfungsreife bei einem anerkannten Fahrlehrer
 Ergänzende private Lern- und Übungsfahrten mit Begleitpersonen
 Pflicht: Teilnahme am obligatorischen Verkehrskundeunterricht (VKU): Dauer 8 Lektionen
 Sei erfolgreich - gerne begleite ich auch dich auf deinem erfolgreichen Weg zum Führerausweis - ich freue mich auf dich!   JETZT KONTAKTIEREN

4. Praktische Führerprüfung
 Mindestens 18 Jahre
 Voraussetzung: Gültiger Lernfahrausweis
 Voraussetzung: Bestätigte Teilnahme am obligatorischen Verkehrskundeunterricht (VKU)
 Voraussetzung: Abgeschlossene Fahrausbildung bis zur Prüfungsreife
 Voraussetzung: Vorgeschriebene Lernfahrpraxis von mindestens 1 Jahr bis zum 20. Altersjahr (entfällt beim zweiten Lernfahrausweis)

5. Führerausweis auf Probe
 Mindestens 18 Jahre
 Zeitlich beschränkt gültig: 3 Jahre
 Voraussetzung: Erfolgreiche praktische Führerprüfung
 Pflicht: Teilnahme am obligatorischen WAB-Kurs (2-Phasenweiterbildung) im 1. Jahr der Probezeit: Dauer 7 Stunden
 Gut zu wissen: Beim ersten Ausweisentzug wird die Probezeit um 1 Jahr verlängert. Beim zweiten Ausweisentzug wird der Führerausweis auf Probe entzogen und annulliert.

6. Definitiver Führerausweis
 Mindestens 21 Jahre
 Zeitlich unbeschränkt gültig
 Voraussetzung: Gültiger Führerausweis bei Ende der Probezeit
 Voraussetzung: Bestätigte Teilnahme am obligatorischen WAB-Kurs

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